Allgemeine Geschäftsbedingungen Villa Sorpresa Torrox
Vermieter und Eigentümer:
Rosemarie Stecher-Bodensohn, Pago Cerro Lago 2813, 29770 Torrox


1.An- und Abreise:
Ankunft ab 16.00 Uhr
Abreise bis spätestens 10:00 Uhr.
Andere An- und Abreisezeiten können individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Eine(anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden, wie z.B. Kindermöbel etc. sind möglich.
Sie bedürfen jedoch der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.

3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig.

Der Restbetrag inc. Kaution wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Nicht geleistete Zahlungen berechtigen den Vermieter zur erneuten Vermietung des Objektes und gilt als Rücktritt.
Nebenkosten für Wasser, Strom ,PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.


4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

Stornierungsbedingungen:
Bei Stornierungen bis zum 90. Tag vor Check-in 20 % vom Gesamtpreis. 
Bei Stornierungen bis zum 60. Tag vor Check-in 30 % vom Gesamtpreis. 
Bei Stornierungen bis zum 30. Tag vor Check-in 50 % vom Gesamtpreis. 
Bei Stornierungen ab dem 29. Tag vor Check-in 90 % vom Gesamtpreis

5. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Haus samt Inventar Pool und Außenbereich 
pfleglich zu behandeln.

Sollten Schäden auftreten oder entstehen, verpflichtet sich der Mieter, dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Insbesondere Veränderungen, welche die Qualität des Pool Wassers betreffen!

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind        ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach                    Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom                      Schadenersatz ausgeschlossen. 
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll          ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen 
in den Küchenschränken zu lagern.


Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.